Rezepturinformationen für öffentliche Apotheken
Hinweis:
Die bereitgestellten Herstellungsanweisungen dienen ausschließlich als fachliche Arbeitshilfe. Vor der Herstellung ist von der verantwortlichen Apothekerin bzw. dem verantwortlichen Apotheker u.a. auf Aktualität und Plausibilität für den konkreten Anwendungsfall zu prüfen und eine eigene Dokumentation anzulegen (gemäß ApBetrO). Die Herstellung erfolgt in eigener fachlicher Verantwortung der herstellenden Apotheke.